Ab dem 12. August 2026 gilt die neue EU-Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation – PPWR). Sie bildet den neuen europäischen Rechtsrahmen für Verpackungen und Verpackungsabfälle und wird in den kommenden Jahren schrittweise mit konkreten Anforderungen umgesetzt.
Ziel der PPWR ist es, Verpackungen nachhaltiger zu gestalten, die Kreislaufwirtschaft zu fördern und die Herstellerverantwortung europaweit zu vereinheitlichen.
Durch die neuen Regelungen ändern sich für die Beteiligten der Lieferkette die Verantwortlichkeiten. Für Serviceverpackungen geht die finanzielle Verantwortung auf Hersteller oder Handelsunternehmen über.
Wir sind dazu verpflichtet, ab 12.08.2026 ausschließlich bereits lizenzierte Verpackungen anzubieten und zu verkaufen. Dadurch stellen wir sicher, dass die gesetzlichen Anforderungen zur Systembeteiligung erfüllt sind und Sie eine rechtskonforme Verpackungslösung erhalten.
Was bedeutet das für Sie?
Ausnahme: Für bedruckte Serviceverpackungen gelten abweichende Verantwortlichkeiten. In diesen Fällen ist die Systembeteiligung und Lizenzierung durch Sie vorzunehmen.
Weitere Informationen finden Sie hier bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister: https://www.verpackungsregister.org/ppwr/serviceverpackungen
Rufen Sie uns an – wir beraten Sie hierzu gerne.
